Zustiftung

Zuwendungen an Stiftungen sind in hohem Umfang steuerlich absetzbar. Spenden in den Vermögensstock können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million € von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Reinhard Gawatz,
c/o RSW-Steuerberater,
Tel.: 07351/503-241

Spenden

Bankverbindung

Kreissparkasse Biberach
BLZ 654 500 70
Konto Nr. 732 9894
Verwendungszweck:
Stiftung Jugendkunstschule

Spendenformular (pdf, 346 KB)